CE-Kennzeichnung für Türen

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Bauwesen
Türen gehören zu den Bauprodukten, die nach der Bauproduktenverordnung die CE-Kennzeichnung tragen müssen. Für Außentüren, Brandschutztüren, automatische Türen und rauchdichte Türen ist die CE-Kennzeichnung verpflichtend. Eurocert begleitet Türenhersteller und Importeure mit einem Verfahren, das die Koordination der Erstprüfungen, die Bewertung der werkseigenen Produktionskontrolle (FPC) und die Erstellung der Leistungserklärung (DoP) umfasst.
In der Türkei legt die nationale Bauproduktenverordnung (entsprechend der EU-Verordnung 305/2011) fest, für welche Türtypen die CE-Kennzeichnung erforderlich ist. Für Brandschutztüren gilt das System 1, in dem die benannte Stelle Erstprüfung und laufende Überwachung übernimmt. Türen ohne Leistungserklärung dürfen nicht in Verkehr gebracht werden und führen sonst zu behördlichen Sanktionen. Welche Norm und welches System anzuwenden ist, bestimmt der Hersteller.
Angewandte Normen
Welche Norm anzuwenden ist, hängt vom Einbauort der Tür, von der Forderung nach Feuerwiderstand und davon ab, ob es sich um eine automatische Tür handelt.
- EN 14351-1: Fenster und Außentüren (ohne Feuer- und Rauchschutzeigenschaften)
- EN 16034: Feuer- und rauchschutzfähige Türen und Fenster
- EN 1634-1: Feuerwiderstand, Erstprüfungen
- EN 1191: Mechanische Dauerhaftigkeit, Öffnungs- und Schließzyklen
- EN 12207: Luftdurchlässigkeitsklasse
- EN 12208: Schlagregendichtheitsklasse
- EN 12210: Widerstandsfähigkeit gegen Windlast
Ablauf der CE-Bewertung
Im Rahmen der Konformitätsbewertungssysteme 1 und 3 verlangen Brandschutztüren die Mitwirkung der benannten Stelle. Die Erstprüfung (ITT) wird für jeden Leistungsparameter des Produkts durchgeführt. Der Aufbau und die Überwachung der werkseigenen Produktionskontrolle (FPC) im Werk des Herstellers sind fester Bestandteil des Verfahrens. Alle Ergebnisse fließen in die Leistungserklärung (DoP) ein, die CE-Kennzeichnung wird auf der Tür oder dem Etikett angebracht.
Produkttypen im Geltungsbereich
Außentüren für Wohn- und Bürogebäude, Aluminium-Außentüren, Stahl-Außentüren, Brandschutz-Fluchttüren, Brandschutz-Abschnittstüren, Brandschutztüren für Hotels und Gesundheitseinrichtungen sowie Industrietüren für Garagen und Werkhallen sind Teil unseres Zertifizierungsumfangs.
Leistungserklärung (DoP) und Kennzeichnung
Nach Abschluss des CE-Verfahrens dokumentiert der Hersteller in der Leistungserklärung die Zahlenwerte zu jedem Leistungsparameter der Tür. Luftdurchlässigkeitsklasse, Schlagregendichtheit, Widerstand gegen Windlast, Feuerwiderstandsdauer und mechanische Dauerhaftigkeit erscheinen in der DoP als Klasse oder Zahlenwert. Bauteam oder Projektaufsicht prüfen anhand der DoP, ob die Tür die Designanforderungen erfüllt. Die Kennzeichnung enthält CE-Symbol, Herstellerangaben, Klassifizierungscode und Verweis auf die Leistungserklärung.
Für den passenden CE-Pfad Ihrer Türfamilie erreichen Sie unsere Fachleute unter [email protected] oder +90 850 533 07 77.

















