CE-Kennzeichnung für Beleuchtungsprodukte

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Länderzertifizierungen
Beleuchtungsprodukte für den EU-Markt, also Leuchten, LED-Module, Treiber, Steuergeräte und Zubehör, müssen die CE-Kennzeichnung tragen. Mit der CE-Kennzeichnung erklärt der Hersteller die Konformität des Produkts mit den einschlägigen EU-Richtlinien. Eurocert begleitet Hersteller und Importeure von Beleuchtungsprodukten durch das Konformitätsbewertungsverfahren, koordiniert die Prüfungen und stellt die technische Dokumentation zusammen.
EU-Richtlinien für Beleuchtungsprodukte
Für die CE-Kennzeichnung einer Leuchte gilt nicht eine einzige Richtlinie, sondern je nach Produkteigenschaft mehrere Richtlinien zugleich. Für eine typische Wohn- oder Bürobleuchte ergeben sich die folgenden Richtlinien und Normen. Welche Richtlinie konkret zutrifft, ist Aufgabe des Herstellers zu bestimmen, da eine fehlende Richtlinie die CE-Konformitätserklärung ungültig macht.
- Niederspannungsrichtlinie (LVD, 2014/35/EU), Normenreihe EN 60598
- EMV-Richtlinie (2014/30/EU), EN 55015 und EN 61547
- Ökodesign-Richtlinie (ErP, 2009/125/EG) mit den zugehörigen Durchführungsverordnungen
- RoHS-Richtlinie zur Beschränkung gefährlicher Stoffe (2011/65/EU)
- REACH-Verordnung zur Bewertung chemischer Inhaltsstoffe
- Zusätzliche IP-Schutzartprüfungen für Straßen- und Außenbeleuchtung
Ablauf der Zertifizierung
Das Verfahren beginnt mit der Klassifizierung des Produkts und der Festlegung der einschlägigen Richtlinien. Anschließend laufen in akkreditierten Laboratorien Prüfungen zur elektrischen Sicherheit, photobiologischen Sicherheit, EMV und ErP. Aus den Prüfberichten, der Risikobewertung, den Schaltplänen, der Bedienungsanleitung und der EU-Konformitätserklärung wird die technische Dokumentation aufgebaut. Diese wird beim Hersteller oder beim EU-Bevollmächtigten vorgehalten und im Bedarfsfall, etwa bei einer Zollkontrolle oder Marktüberwachung, vorgelegt. Am Ende des Verfahrens wird die CE-Kennzeichnung auf Grundlage der Konformitätserklärung am Produkt oder seiner Verpackung angebracht.
LED- und Smart-Beleuchtungsprodukte
Vernetzte LED-Leuchten, Bühnenbeleuchtung, Straßenbeleuchtung und Ladenbeleuchtung erfordern jeweils eigene Prüfpakete. Eurocert koordiniert für LED-Treiber und -Module Lebensdauer-, Temperatur-, Vibrations- und Flickertests. Bei Smart-Beleuchtungsprodukten kommt zusätzlich der Geltungsbereich der Funkanlagenrichtlinie (RED) hinzu. Für Produkte mit Bluetooth, WLAN oder Zigbee können weitere Funkprüfungen und eine Bewertung der Cybersicherheit anfallen.
Pflichten für Importeure
Türkische Unternehmen, die Produkte in die EU einführen, oder Bevollmächtigte von Herstellern aus Drittländern unterliegen denselben Pflichten. Der Importeur muss prüfen, dass das Produkt die CE-Kennzeichnung trägt, die EU-Konformitätserklärung vorliegt und Kennzeichnung sowie Bedienungsanleitung in die Sprache des Zielmarktes übersetzt sind. Eurocert unterstützt bei der Prüfung dieser Dokumentation und bei der Vervollständigung fehlender Unterlagen.
Für den passenden CE-Pfad Ihres Beleuchtungsprodukts erreichen Sie unsere Fachleute unter [email protected] oder +90 850 533 07 77.

















