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Prüfungen für Gasverbrauchseinrichtungen

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Gasverbrauchseinrichtungen umfassen Produkte aus allen Lebensbereichen: Gaskochgeräte, gasbetriebene Warmwasserbereiter, Gasheizgeräte, Gasgrills, Gas-Poolheizungen und zugehörige Komponenten sind typische Beispiele.

CE-Kennzeichnung und Gasverbrauchseinrichtungen-Richtlinie 90/396/EWG: Diese EU-Richtlinie richtet sich an Anbieter eigener Gasprodukte. Die Verordnung über Gasverbrauchseinrichtungen umfasst Geräte zum Kochen, Heizen, zur Warmwasserbereitung, Kühlung, Beleuchtung oder zum Reinigen, sofern die übliche Wassertemperatur 105 °C nicht überschreitet. Sie deckt die Prüfungen, Konformitätsaudits, die Überwachung und die Zertifizierungsleistungen für diese Produkte ab.

Audit- und Überwachungsleistungen zweiter Seite: Diese Leistungen werden außerhalb einer Norm nach dem konkreten Bedarf und Wunsch des Kunden festgelegt. Ziel des Audits zweiter Seite ist die mit objektivem Nachweis untermauerte Überprüfung der Übereinstimmung mit der Vereinbarung zwischen Kunde und Lieferant oder mit einer Spezifikation.

Prüfungen: Im Rahmen einer festgelegten Norm werden die Produkte in nach ISO 17025 akkreditierten Prüflaboratorien untersucht. Für Fragen rund um die Prüfung von Gasverbrauchseinrichtungen wenden Sie sich an die Fachleute von Eurocert.

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